Geschäftsordnung des Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes

Fassung vom 12. März 1997

Der Vorstand des SSV Rantzau hat sich am 12.3.2007 folgende Geschäftsordnung gegeben:

§ 1 Sitzungen

  1. Ordentliche Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Vierteljahr statt.
  2. Der geschäftsführende Vorstand tagt nach Bedarf.
  3. Die Vorstandssitzungen bzw. die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands werden vom 1.Vorsitzenden, bei Verhinderung durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden einberufen.

§ 2 Tagesordnung und Einladung

  1. Die Tagesordnung wird vom 1. Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit den übrigen Vorstandsmitgliedern aufgestellt.
  2. Die Tagesordnung hat alle Anträge und Tagesordnungspunkte der Vorstandsmitglieder zu enthalten, die bis 14 Tage vor der Sitzung bei dem 1. Vorsitzenden eingegangen sind.
  3. Die Einladung zur Vorstandssitzung bzw. zur Sitzung des geschäftsführenden Vorstands ist mit der Tagesordnung allen Vorstandsmitgliedern 7 Tage vor dem Sitzungstermin mitzuteilen.
  4. Von den genannten Fristen kann aus aktuellem Anlaß abgewichen werden, wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind.

§ 3 Öffentlichkeit

  1. Die Sitzungen des Vorstandes bzw. des geschäftsführenden Vorstands sind nicht öffentlich.
  2. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.

§ 4 Sitzungsleitung

  1. Die Sitzungen des Vorstands bzw. des geschäftsführenden Vorstands werden von dem 1. Vorsitzenden geleitet. Sollte der 1. Vorsitzende verhindert sein, so obliegt die Sitzungsleitung einem der übrigen Vorstandsmitglieder.

§ 5 Beschlussfähigkeit

  1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte (=4) der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Der geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte (=3) der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
  2. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung vom Sitzungsleiter festzustellen.

 

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